Anerkannte Behandlungsformen

Die folgenden Behandlungsformen sind nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die
Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie in der Fassung vom 19. Februar 2009; veröffentlicht im
Bundesanzeiger Nr. 58 (S. 1 399) vom 17. April 2009; in Kraft getreten am 18. April 2009 zuletzt geändert am 22.
November 2019; veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 23.01.2020 B4); in Kraft getreten am 24.01.2020) anerkannte
Behandlungsverfahren:

- (1) Verhaltenstherapie
- (2) Psychoanalytisch begründete Verfahren (die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie)
- (3) Systemische Therapie
Die Verhaltenstherapie umfasst Therapieverfahren, die vorwiegend auf der Basis der Lern- und
Sozialpsychologie entwickelt worden sind. Verhalten subsummiert dabei die tatsächlich beobachtbaren Verhaltensweisen
sowie,m das sog. nicht sichtbare Verhalten (innere Verhaltensprozesse), wie: kognitive, emotionale, motivationale und
physiologische Vorgänge. Verhaltenstherapie auf der Basis der aktuell gültigen Psychotherapie Richtlinie basiert auf
der Analyse der ursächlichen und aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens, also der sog.
Verhaltensanalyse. Assoziiert entwickelt man bei Anwendung der Verhaltenstherapie als Behandlungsform ein
entsprechend maßgeschneidertes Störungsmodell und eine übergeordnete dazugehörige Behandlungsstrategie.
Diese Behandlungsstrategie begründet die Anwendung spezifischer Interventionen zur Erreichung definierter
Therapieziele.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst ätiologisch orientierte Verfahren, mit denen eine
unbewusste Psychodynamik aktuell wirksamer neurotischer Konflikte und struktureller Störungen unter Beachtung von
Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand behandelt werden. Durch ein überwiegend konfliktfokussiertes
Vorgehen und durch die Einschränkung regressiver Prozesse kommt es zur Konzentratoin des therapeutischen
Prozesses und somit zur Begrenzung des Behandlungszieles.
Die analytische Psychotherapie beinhaltet die Therapieformen, welche zusammen mit der neurotischen
Symptomatik den neurotischen Konfliktstoff und die neurotische Struktur des Patienten behandeln und dabei das
therapeutische Geschehen mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Widerstandsanalyse unter Nutzung
regressiver Prozesse in Gang setzen und fördern.
Psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie sind nicht kombinierbar,
weil
die Kombination der Verfahren zu einer Verfremdung der methodenbezogenen Eigengesetzlichkeit des
therapeutischen Prozesses führen kann.
Die Systemische Therapie fokussiert den sozialen Kontext psychischer Störungen und misst dem
interpersonellen
Kontext eine besondere ätiologische Relevanz bei. Symptome werden als kontraproduktiver Lösungsversuch
psychosozialer und psychischer Probleme verstanden, die wechselseitig durch intrapsychische (kognitiv-emotive),
biologisch-somatische sowie interpersonelle Prozesse beeinflusst sind. Theoretische Grundlage sind insbesondere die
Kommunikations- und Systemtheorien, konstruktivistische und narrative Ansätze und das biopsychosoziale
Systemmodell. Grundlage für Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen ist die Analyse der Elemente der
jeweiligen relevanten Systeme und ihrer wechselseitigen Beziehungen, sowohl unter struktureller als auch
generationaler Perspektive und eine daraus abgeleitete Behandlungsstrategie. Der Behandlungsfokus liegt in der
Veränderung von symptomfördernden, insbesondere familiären und sozialen Interaktionen, narrativen und
intrapsychischen Mustern hin zu einer funktionaleren Selbst-Organisation der Patientin oder des Patienten
und des für die Behandlung relevanten sozialen Systems, wobei die Eigenkompetenz der Betroffenen genutzt wird.
Die nachstehenden Verfahren, Methoden und Techniken können wie folgt Anwendung finden:
1. Katathymes Bilderleben ist keine eigenständige Psychotherapie im Sinne der Richtlinie, sondern kann
gegebenenfalls im Rahmen eines übergeordneten tiefenpsychologisch fundierten Therapiekonzeptes Anwendung
finden.
2. Rational Emotive Therapie (RET) kann als eine Methode der kognitiven Umstrukturierung im Rahmen eines
umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzepts Anwendung finden.
3. Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) kann bei Erwachsenen mitposttraumatischen
Belastungsstörungen als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der
Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder analytischen Psychotherapie
Anwendung finden. Die Anwendung setzt eine hinreichende fachliche Befähigung voraus, das heißt eine
Qualifikation in der psychotherapeutischen Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung
einschließlich der Methode EMDR.
Die folgenden Psychotherapieverfahren, Psychotherapiemethoden und
psychotherapeutischen
Techniken können keine Anwendung finden, da die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinie nicht erfüllt werden:
1. Gesprächspsychotherapie
2. Gestalttherapie
3. Logotherapie
4. Psychodrama
5. Respiratorisches Biofeedback
6. Transaktionsanalyse.
Zuletzt geändert: 11.03.2022, Copyright 2022 by Dipl.-Psych. Jürgen Dassow, Psychologischer Psychpotherapeut Düsseldorf, Praxis für Verhaltenstherapie und KVT, Luegallee 12, 40545 Düsseldorf.