Informationen zum Fortbildungsmanagement
Abgesehen, von der tatsächlich bestehenden formalen Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen (mind. 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren), die ich als Psychologischer Psychotherapeut (kassenärztlich niedergelassen) gegenüber meiner, für mich, zuständigen Psychotherapeutenkammer sowie zudem weiterführend auch gegenüber der, für mich, relevanten Kassenärztlichen Vereinigung, nachzuweisen habe, verfolge ich natürlich schon aus mir heraus das Ziel, z.B. Fortbildungen oder ggf. Qualitätszirkel zu besuchen, um einen optimalen und zeitgemäßen Standard meines psychotherapeutischen / verhaltenstherapeutischen Handelns sicherzustellen.
Ich glaube nicht daran, dass ich als Psychotherapeut, aber selbstverständlich gilt das auch für mich als Mensch, jemals "fertig" werde oder gar jemals ausgelernt haben könnte.
Mein besonderes Interesse, gilt fortgesetzt den Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapien.