Offene Sprechstunde
Ab dem 1. September 2019 müssen sogenannte grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung assoziierte Fachärzte mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde - d.h.- ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten.
Zu diesen Fachärzten gehören: Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Neurochirurgen, Orthopäden, Urologen.